Von Dennis Helm on Donnerstag, 31. Mai 2018
Kategorie: Blog

Newsletter datenschutzgerecht

Beim Thema Newsletter hat sich durch DSGVO oder DSG-EKD eigentlich nicht viel geändert. Die Einführung dieser Gesetze zwingt aber dazu, bewusster mit den Daten umzugehen, die uns anvertraut sind. Im Bezug auf den Newsletter heißt dies: Nur an Menschen versenden, die ihn ausdrücklich bekommen wollten. Vorsichtig und transparent mit den Daten umgehen, die Ihnen die Adressaten für diesen Zweck anvertrauen. Und zwar nachvollziehbar.

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