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Internetrecht: Fotos

Viele Gemeinden sind unsicher, welche Fotos sie ins Netz stellen dürfen und welche nicht. Besonders bei der Abbildung von Kindern ist hier vorsicht geboten und der Gesetzgeber sieht hier einen besonderen Schutz vor.

Um sich abzusichern, sollten Gemeinden immer eine Einverständniserklärung einholen. Das Portal "Gemeindemenschen" bietet hier einen Vordruck zum Download an:

Hinweis: Kirche Hamburg übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Vorlage