Die Aufregung ist groß. Handwerksbetriebe betrifft es ebenso wie Vereine. Die DSGVO (= Datenschutzgrundverordnung) gilt ab dem 25. Mai, und empfindliche Bußgelder drohen allen, die die Bestimmungen dieser Grundverordnung nicht umgesetzt haben (bis zu 4% des Jahesumsatzes eines Unternehmens). Und leider gilt dies nicht nur für Facebook & Co, sondern auch für kirchliche Einrichtungen. Kurz: für alle nicht rein privat betriebenden Websites, Sammelmailings bzw. Newsletter.


Worum geht es? Es geht letztlich um den Schutz der persönlichen Daten unserer Nutzer*innen. Als Internenutzer*in soll jede*r das Recht haben zu wissen, was andere mit meinen Daten veranstalten. Im Bereich der Websites heißt dies:

  • Jede Seite registriert die Nutzer/innen. Daher muss jede Seite einen Cookie-Hinweis platzieren (rechtlich einklagbar erst ab 2019)
  • Das Impressum beinhaltet sehr viel weitreichendere Bestimmungen als bisher. Auf jeden Fall muss es von jeder Seite aus über das Menü zu finden sein.
  • Auch die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite der Website aus über die Menüstruktur erreichbar sein. Diese Erklärung muss der jeweiligen Seite und der jeweiligen Anbieterin angepasst sein und enthält informationen zur Art der Datenverarbeitung, zur Berrechtigung, zu Einspruchs- und Aufklärungsmöglichkeiten, über Ansprechpartner bis hin zur Nennung des/der Datenschutzbeaftragten.
  • Und: Jede/r Websitebetreiber/in muss jederzeit über eine Dokumentation Auskunft darüber geben können, was sie mit den Daten auf ihrer Seite macht. Diese Dokumentation muss sozusagen jederzeit in der Schreibtischschublade liegen. Sie weist nach, dass verantwortlich und transparent mit den Daten umgegangen wird und dass nicht mehr Daten erhoben werden, als zweckgebunden unbedingt notwendig ist.

Das gilt natürlich entsprechend auch für den Newsletterversand​.

„Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird das Recht endlich auf den Stand des digitalen Zeitalters bringen"

Heiko Maas 2016, damals noch Bundesjusitzminister

Das kirche-hamburg-Team ist zurzeit dabei, die Bestimmungen der DSGVO umzusetzen. Das gilt für

  • die Website www.kirche-hamburg.de
  • alle angeschlossenen Einrichtungen, die über kirche-hamburg ihre Webpräsenz realisieren
  • alle angeschlossenen Kirchengemeinden, die über kirche-hamburg ihre Webpräsenz realisieren

Das gilt nicht für alle Gemeinden und Einrichtungen, die ihre Webpräsenz bzw. ihre Mailings über externe Anbieter umsetzen. Sie können wir nur darauf hinweisen, ggf. Ihnen unsere Umsetzungen auch zeigen, aber anpassen und juristisch beurteilen müssen Sie Ihre Umsetzungen selbst.

In den kommenden tagen und Wochen halten wir Sie hier im Forum auf dem Laufenden.